Beitragsordnung
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Die Beitragsordnung gilt gem. § 8 der Satzung der SG akquinet Lemwerder e. V. für alle Mitglieder.
§ 2 BEGINN UND ENDE DER BEITRAGSPFLICHT
1. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat des Erwerbs der Mitgliedschaft. Sie erstreckt sich auf die Monatsbeiträge gem. § 3 der Beitragsordnung.
2. Die Beitragspflicht endet gem. § 7 der Satzung
a. durch Tod
b. durch Austrittserklärung
c. durch Ausschluss seitens des Vorstandes
zu b) die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum 30.6. bzw. 31.12. d. lfd. Jahres.
zu c) die Festlegung des Ausschlusstermins erfolgt durch den Vorstand.
§ 3 BEITRAGSHÖHE
mtl. / jährl. in EURO | |
---|---|
Erwachsene | 5,00 / 60,00 |
Jugendliche bis 18 Jahre | 3,00 / 36,00 |
passive Mitglieder | 3,00 / 36,00 |
§ 4 BEITRAGSERMÄSSIGUNG
Der Vorstand kann aus sportlichen, sozialen oder sonstigen besonderen Gründen einer Mitgliedschaft Beitragsermäßigung nach Ermessen gewähren. Der Antrag auf Ermäßigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Über Anträge entscheidet der Vorstand.
§ 5 BEITRAGSFÄLLIGKEIT / MAHNGEBÜHREN / RÜCKLASTSCHRIFTEN
1. Die Bezahlung der Beiträge der Mitglieder erfolgt durch Bankeinzug.
2. Die Beiträge werden halbjährlich im voraus jeweils zum 15.Januar und zum 15. Juli abgebucht. Bei unterjährigem Eintritt wird der zu zahlende Beitrag sofort eingezogen.
3. Mitglieder, die nicht am Bankeinzug teilnehmen, erhalten eine Rechnung. Die Kosten für Rechnungsstellung, EURO 3,00 gehen zu Lasten des Mitglieds und werden dem Beitrag angerechnet.
4. Die Kosten für Mahngebühren, EURO 5,00 gehen zu Lasten des Mitglieds und werden dem Beitrag angerechnet.
5. Mitglieder, deren Beitragszahlung nicht fristgerecht erfolgt, sind nicht versichert und dürfen nicht am Übungsbetrieb teilnehmen.
6. Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Mitglieds und werden dem Beitrag angerechnet.
§ 6 INKRAFTTRETEN DIESER BEITRAGSORDNUNG
Diese Beitragsordnung gilt in Übereinstimmung mit den Paragraphen der Vereinssatzung ab dem 26.01.2011